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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen von Timeless Films

Stand: 15.12.2020

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, auch zukünftige, der Firma Timeless Films – nachstehend " Timeless Films" genannt – mit seinem Geschäftsführer Julian Wenzel – nachstehend "Auftraggeber" – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Timeless Films nur an, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. 

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Produktion eines Filmes gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung (Konzept, Drehbuch, Absprachen).

2.2 Timeless Films kann auch eigenes vorhandenes Videomaterial und auch lizensiertes Videomaterial von Dritten verwenden und in den zu produzierenden Film miteinfügen.

 

3. Vertragsabschluss und Rücktritt

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Videoproduktion kommt verbindlich durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch Timeless Films zustande und bedarf der Schriftform.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Leistung von Timeless Films ist im schriftlichen Auftrag festgelegt.

3.3 Angebote von Timeless Films sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit eines Angebots hingewiesen wird.

3.4 Nach Vertragsrücktritt durch den Kunden sind alle bis dahin entrichteten Arbeiten in vollem Umfang durch den Kunden zu bezahlen. Darüber hinaus sind entstandene Kosten zu entrichten, etwa entstandene Stornierungsgebühren für Miettechnik, Fahrzeuge, Versicherungen o.ä. Die Stornogebühren betragen in der Regel bei einem Rücktritt ab 2 Tage vor Auftragstermine 50% des Preises, ab 24 Stunden vor Auftragstermin 100% des Preises.

4. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

4.1 Der vertraglich vereinbarte Preis beinhaltet alle Produktionskosten sowie die Übergabe des fertiggestellten Videos in dem vereinbarten Format (USB-Stick, Festplatte, Datei).

4.2. Die Qualität des bestellten Filmes entspricht die der gezeigten Arbeitsproben, die auf der Internetseite von Timeless Films verfügbar sind.

4.3. Für die gestalterische und technische Umsetzung ist Timeless Films verantwortlich. Für die sachlich korrekte und inhaltlich gewünschte Umsetzung ist der Auftraggeber verantwortlich.

4.4. Wünscht der Auftraggeber die Verwendung eigener Texte, Bilder, Musik für die Produktion seines Filmes, so sichert er zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt. Des Weiteren stellt er sie in ausreichender Qualität und in einem gängigen, verwertbaren Format zeitnah zur Verfügung, um Produktionsverzögerungen zu vermeiden. Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.

4.5 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er Timeless Films unaufgefordert alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass Timeless Films eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. 

4.6 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass notwendige Einwilligungen insbesondere zur Verwertung von Videomaterial, auf denen Mitarbeiter und auch Dritter die für ihn arbeiten zu sehen sind, rechtswirksam vorliegen.

4.7 Änderungswünsche müssen rechtzeitig vom Auftraggeber benannt werden. Daraus möglicherweise entstehende Mehrkosten sind durch Timeless Films dem Auftraggeber anzuzeigen und müssen vom Auftraggeber schriftlich genehmigt und getragen werden. Erfolgt keine Genehmigung der Mehrkosten durch den Auftraggeber, muss Timeless Films die Änderungswünsche nicht umsetzten bzw. berücksichtigen.

4.8 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, so ist Timeless Films berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen. 

4.9 Falls es zu unvorhersehbaren zeitlichen Produktionsverzögerungen kommt, die Timeless Films nicht zu verantworten hat (z.B. Wetterverhältnisse, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der vereinbarte Ablieferungstermin entsprechend.

4.10 Hält Timeless Films den Ablieferungstermin nicht ein, ist der Auftraggeber verpflichtet, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, binnen derer Timeless Films die Musterkopie abzuliefern hat. Im Übrigen gelten für die Haftung die gesetzlichen Vorschriften.

4.11 Der Auftraggeber muss innerhalb von 14 Tagen nach der Zurverfügungstellung des fertiggestellten Films dieses abnehmen und sein Einverständnis über das Resultat schriftlich bestätigen. Erfolgt keine schriftliche Zustimmung, gilt der Film als abgenommen. Änderungswünsche müssen in der gleichen Frist angezeigt werden und werden je nach Machbarkeit berücksichtigt. Die Ziffer 4.6 gilt entsprechend. Ansonsten gilt die schriftliche Vereinbarung.

 

5. Rechte der Vertragspartner

5.1 Timeless Films versichert über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungs- und Lizenzrechte des fertig produzierten Films und über alle notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte zu verfügen, die auch nach Übergabe des fertigen Films von Timeless Films verwaltet werden.

5.2 Die Rechte an allen während der Videoproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie verfassten Absprachen / Konzepten / Drehbüchern und Skripten verbleibt bei Timeless Films. Dies gilt insbesondere für bereits vorhandenes Videomaterial, welches von Timeless Films in den erstellten Film eingefügt wurde.

5.3 Timeless Films ermöglicht dem Auftraggeber die Beurteilung des Films in Form eines Uploads noch in der Nachbearbeitungsphase (Postproduktion), um auf Änderungswünsche eingehen zu können.

5.4 Der Auftraggeber erhält von Timeless Films, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht in dem vereinbarten Umfang an dem für den Auftraggeber erstellten Film (Leistungsergebnis).

5.5 Will der Auftraggeber über die vereinbarte Nutzung des Films hinaus Rechte an dem erstellten Film erwerben, muss hierüber mit Timeless Films eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.

5.6 Die Nutzungsrechte werden nach vollständiger Bezahlung des erstellten überlassenen Films eingeräumt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Kopien (auch auszugsweise) unserer Produkte selber oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern von uns nicht schriftlich genehmigt, untersagt.

5.7 Timeless Films erhält nach Fertigstellung des Filmes die Erlaubnis ihn für eigene Zwecke unentgeltlich nutzen zu dürfen (Arbeitsprobe, Referenz, Werbezwecke). Dies gilt jedoch nur, wenn es nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde. 

5.8 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Timeless Films - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Unsere Dienstleistungen werden zu der im individuellen Vertrag festgelegten Vergütung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit-, Personal- und/oder Materialbasis aus dem sich daraus ergebenden Preis zzgl. Umsatzsteuer nach der Zurverfügungstellung des erstellten Films berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart wird.

6.2 Abgegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit, Personal- und/oder Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Ansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Timeless Films berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

6.5 Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von Timeless Films ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

7. Haftung

7.1 Timeless Films haftet in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen auch in Bezug auf eingereichte Vorlagen, Bilder, Texte etc. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Timeless Films ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Der Schadenersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Erfüllungsgehilfen werden sorgfältig ausgesucht und eingearbeitet. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Timeless Films nicht.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3 Falls Mängel nach Übergabe des fertigen Filmes erkannt werden, muss der Auftraggeber diese innerhalb von 14 Tagen bei Timeless Films anzeigen. Inhaltliche, gestalterische Mängel können dabei nicht mehr berücksichtigt werden. Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar.

 

8. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

9. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine der gegenwärtigen oder zukünftigen Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam oder undurchführbar sein, oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

 

10. Personenbezogene Daten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei Timeless Films zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§ 33 Abs.2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz). Der Kunde nimmt die Datenschutzerklärung an.

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